In unserer Praxis können Sie sich folgende amtsärztliche Atteste/Zeugnisse nach ärztlicher Untersuchung ausstellen lassen:

  • Ärztliches Zeugnis zur Verbeamtung auf Widerruf/Zeit (z.B. Referendariat)
  • Ärztliches Zeugnis zur Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
  • Ärztliches Zeugnis zur Verbeamtung Im Polizeidienst/Justizvollzugsdienst
  • Ärztliches Attest JAPrO Prüfungsunfähigkeit (Ärztliche Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit bei der Juristenausbildung)
  • Ärztliches Zeugnis JAPrO Nachteilsausgleich (Ärztliche Bescheinigung einer eingeschränkten Prüfungsfähigkeit bei der Juristenausbildung)

Für die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses zur Verbeamtung ist es nötig, dass Sie den Bogen => Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte ausfüllen. Dies können Sie entweder hier in unserer Praxis tun. Oder Sie füllen ihn schon vorher in aller Ruhe zu Hause aus. Bringen Sie dann diesen zusammen mit einem Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zu Ihrem Termin mit. Falls Sie möchten, beraten wir Sie gerne bezüglich sinnvoller Impfungen. Bringen Sie dazu am besten Ihren Impfausweis mit (falls vorhanden).
Die Kosten der Basisuntersuchung betragen 70,- Euro. Die Rechnung bekommen Sie danach zugesandt. Fragen Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung, ob Sie diese steuerlich nutzen können.


Erläuterung: 

Seit dem 1. Juli 2016 sind speziell akkreditierte niedergelassene Ärzte vom Gesundheitsamt Baden-Württemberg mit der Ausstellung diverser Atteste und amtsärztlicher Zeugnisse sowie den dazugehörigen ärztlichen Untersuchungen beauftragt  worden. Hierzu gehört auch die Praxis Dr. med. Gunter Frank.